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Titel: Zur Beiladungsfähigkeit einer Wirtschaftsvereinigung der Stromlieferanten im Rahmen des Netzentgelt-Genehmigungsverfahrens
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 07.04.2006
Aktenzeichen: VI 3 Kart 162/06 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verfahrensrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 06000757 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2006, Seite 154

Zur Beiladungsfähigkeit einer Wirtschaftsvereinigung der Stromlieferanten im Rahmen des Netzentgelt-Genehmigungsverfahrens

- Beschluss des OLG Düsseldorf v. 7.4.2006, - VI-3 Kart 162/06 (V) -

  1. Für die Frage, ob die Interessen beiladungswilliger Personen oder Personenvereinigungen durch eine potentielle Entscheidung der Regulierungsbehörde im Sinne des § 66 Abs. 2 Nr. 3 HS. 1 EnWG erheblich berührt werden, kommt es auf die spezifischen Zielsetzungen des Energiewirtschaftsgesetzes an, die maßgeblich in § 1 Abs. 1 und 2 EnWG niedergelegt sind. Im Übrigen gelten die für eine Beiladung nach § 54 Abs. 2 Nr. 3 S. 1 GWB anerkannten Rechtsgrundsätze für den Bereich des EnWG entsprechend.
  2. Die…
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