Titel: Zum Vorsteuerabzug bei Übertragung öffentlicher Flächen durch einen Erschließungsträger an die Gemeinde
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 20.12.2005
Aktenzeichen: V R 14/04
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Grunderwerbsteuer,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
06000769
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2006, Seite 164
Zum Vorsteuerabzug bei Übertragung öffentlicher Flächen durch einen Erschließungsträger an die Gemeinde
- Urteil des BFH vom 20.12.2005 - V R 14/04 -
Vorbemerkung der Redaktion:
Die Klägerin war eine 100%ige Tochter-GmbH der Gemeinde und führte die Erschließung eines größeren Gewerbegebiets durch. Die Grundstücke wurden steuerpflichtig an Unternehmer verkauft. Eine Teilfläche für öffentliche Flächen und Straßen übertrug die GmbH nach Durchführung der Erschließungsmaßnahmen an die Gemeinde. Der BFH sah darin einen nach der im Streitzeitpunkt (1996) einschlägigen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1993 steuerbaren aber - ohne Optionsmöglichkeit - steuerfreien Umsatz, dem…