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Titel: Personalgestellung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion München
Datum: 25.01.2005
Aktenzeichen: S 2706 - 69 St 42
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 06000750 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2006, Seite 139

Personalgestellung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts

- Verfügung der OFD München vom 25.1.2005 - S 2706 - 69 St 42 -

- Verfügung der OFD Nürnberg vom 25.1.2005 - S 2706 - 222 St 31 -

Unter Bezugnahme auf Beschlüsse der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für die ertragsteuerliche Behandlung der Personalgestellung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts Folgendes:

I. Personalgestellung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Betrieb gewerblicher Art (BgA)

Abschnitt 23 Abs. 16 UStR regelt anhand mehrerer Beispiele, in welchen Fällen die Personalgestellung durch juristische…

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