Titel: Personalgestellung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion München
Datum: 25.01.2005
Aktenzeichen: S 2706 - 69 St 42
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
06000750
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2006, Seite 139
Personalgestellung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts
- Verfügung der OFD München vom 25.1.2005 - S 2706 - 69 St 42 -
- Verfügung der OFD Nürnberg vom 25.1.2005 - S 2706 - 222 St 31 -
Unter Bezugnahme auf Beschlüsse der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für die ertragsteuerliche Behandlung der Personalgestellung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts Folgendes:
I. Personalgestellung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Betrieb gewerblicher Art (BgA)
Abschnitt 23 Abs. 16 UStR regelt anhand mehrerer Beispiele, in welchen Fällen die Personalgestellung durch juristische…