Titel: (Energie)Versorgungsunternehmen – Zweifelsfragen zur Anwendung des BMF-Schreibens vom 27.5.2003[1] zur ertragsteuerlichen Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Rheinland
Datum: 03.03.2006
Aktenzeichen: S 2137 - 1005 - St 1
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Energie(wirtschafts)recht,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
06000729
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2006, Seite 119
(Energie)Versorgungsunternehmen – Zweifelsfragen zur Anwendung des BMF-Schreibens vom 27.5.2003[1] zur ertragsteuerlichen Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen
- Verfügung der OFD Rheinland vom 3.3.2006 - S 2137 - 1005 - St 1 -1
1. Anwendung auf Wasserversorgungsunternehmen Wasserversorgungsunternehmen konnten aufgrund nicht veröffentlichter koordinierter Ländererlasse vereinnahmte »Baukosten«-Zuschüsse in der Vergangenheit als Ertragszuschüsse durch Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens passivieren und über einen Zeitraum von 20 Jahren gewinnwirksam erfassen. Dem lag die Erwägung zugrunde, dass solche Zuschüsse wirtschaftlich nicht als Investitionszuschüsse, sondern als Vorauszahlungen (hier: auf den Wasserpreis)…