Titel: Mittelzuwendung einer als gemeinnützig anerkannten Eigengesellschaft an ihre Trägerkörperschaft zur Verwendung dieser Mittel für hoheitliche Zwecke (Sanierung und Unterhaltung von städtischen Schulen)
Behörde / Gericht:
Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 07.02.2006
Aktenzeichen: S 0171-32- St 31 N
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
06000717
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2006, Seite 93
Mittelzuwendung einer als gemeinnützig anerkannten Eigengesellschaft an ihre Trägerkörperschaft zur Verwendung dieser Mittel für hoheitliche Zwecke (Sanierung und Unterhaltung von städtischen Schulen)
- Schreiben des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 7.2.2006 - KSt-Kartei S 0171-32 St 31 N -
Es ist unschädlich für die Gemeinnützigkeit einer Eigengesellschaft (gGmbH), wenn sie ihrem Alleingesellschafter - einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Stadt) - Mittel für die Erhaltung und Sanierung städtischer Schulen zuwendet. Es liegt hier nicht der Fall einer Kapitalgesellschaft vor, die vom Hoheitsträger zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben gegründet wurde, da die GmbH selbst keine hoheitlichen Pflichtaufgaben erfüllt (vgl. dazu KSt-Kartei zu § 5 Abs. 1 Nr. 9…