Titel: Grenzpreise für die Zahlung von Konzessionsabgaben im Jahr 2006
Datum: 01.04.2006
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
06000721
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2006, Seite 95
Grenzpreise für die Zahlung von Konzessionsabgaben im Jahr 2006
Nach § 2 Abs. 4 KAV dürfen Konzessionsabgaben für Strom an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn der Preis für die Lieferung bestimmte Grenzpreise unterschreitet.
Der Grenzpreis für Strom ist der Durchschnittserlös des vorletzten Kalenderjahres je kWh aus der Lieferung von Strom an alle Sondervertragskunden. Dieser vom Statistischen Bundesamt ermittelte Durchschnittserlös beträgt nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts für 2004 6,72 Cent/kWh (Vorjahr 6,28 Cent/kWh) ohne Mehrwertsteuer aber einschließlich Stromsteuer sowie…