Titel: § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen; Abschn. 183 Abs. 2 UStR
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 26.10.2005
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7280 a - 88/05
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
06000719
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2006, Seite 93
§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen; Abschn. 183 Abs. 2 UStR
- Schreiben des BMF vom 26.10.2005 - IV A 5 - S 7280 a - 88/05 -
Als Klarstellung zur Regelung in Abschn. 183 Abs. 2 UStR wird Folgendes ausgeführt:
Rechnung ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Als Rechnung ist auch ein Vertrag anzusehen, der die in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthält (Abschn. 183 Abs. 2 Satz 1 UStR). Soweit in einem Vertrag der Zeitraum, über den sich die jeweilige Leistung oder Teilleistung…