Titel: Zum Vorrang der Regelungen der AVB über Baukostenzuschüsse bei der Beitragsbemessung
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 21.09.2005
Aktenzeichen: VIII ZR 7/05
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
06000697
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2006, Seite 59
Zum Vorrang der Regelungen der AVB über Baukostenzuschüsse bei der Beitragsbemessung
- Urteil des BGH vom 21. 9. 2005 - VIII ZR 7/05 -
Den Regelungen des § 9 AVBWasserV über Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer zur Abdeckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen liegt das Prinzip einer möglichst verursachungsgerechten Kostenverteilung zugrunde. Sie haben bei einer privatrechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung Vorrang vor der Beitragsbemessung nach dem Vorteilsprinzip des Kommunalabgabenrechts.
Sachverhalt:
Der Kläger ist ein Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) in der…