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Titel: Steuerbilanzielle Behandlung von Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 25.07.2005
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2137 - 35/05
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Entsorgungsrecht, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 06000701 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2006, Seite 64

Steuerbilanzielle Behandlung von Aufwendungen zur Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien

- Schreiben des BMF vom 25.7.2005 - IV B 2 - S 2137 - 35/05 -

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt für die ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Stilllegung, Nachsorge und Rekultivierung von Deponien Folgendes:

I. Rechtliche und technische Grundlagen

1. Deponie

1 Deponien sind Abfallbeseitigungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen oberhalb der Erdoberfläche (oberirdische Deponien - § 2 Nr. 5 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen - Abfallablagerungsverordnung - AbfAblV, BGBl. 2001…

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