Titel: Zur Rechtsnatur der AVB und zum Umfang der Fälligkeitsregelung
Behörde / Gericht:
Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Datum: 07.09.2005
Aktenzeichen: 1 U 40/50 c
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
06000634
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2006, Seite 39
Zur Rechtsnatur der AVB und zum Umfang der Fälligkeitsregelung
- Urteil des Hanseatischen OLG Bremen vom 7.9.2005 - 1 U 40/05 c - (rechtskräftig)
- Die AVBEltV stellen keine AGB i.S.d. § 1 Abs. 1 AGBG (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB) dar. Bei ihnen handelt es sich um objektives Recht einer Rechtsverordnung.
- Der Inhalt eines Anschluss- bzw. eines Energiebezugsvertrags mit einem Versorgungsunternehmen wird durch die AVBEltV bestimmt, ohne dass es deren Einbeziehung durch die Parteien oder auch nur ihrer Kenntnisnahme seitens des Vertragspartners des Versorgungsunternehmens bedarf.
- Die Fälligkeitsregelung in § 27 Abs. 1 der AVBEltV bezieht sich…