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Titel: Zur Duldungspflicht nach § 8 AVBEltV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 11.10.2004
Aktenzeichen: I 9 U 25/04
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 06000667 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2006, Seite 41

Zur Duldungspflicht nach § 8 AVBEltV

- Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.10.2004, - I 9 U 25/04 - (rechtskräftig)

  1. Der Duldungspflicht nach § 8 Abs. 1 AVBEltV unterliegen auch nicht an die Elektrizitätsversorgung angeschlossene Grundstücksparzellen, wenn diese mit anderen angeschlossenen Parzellen eine wirtschaftliche Einheit bilden.
  2. Dem Versorgungsunternehmen obliegt es, über die Streckenführung, für die technische und wirtschaftliche Erwägungen maßgeblich sind, auch darüber zu befinden, welche von mehreren in Frage kommenden duldungspflichtigen Grundstückseigentümern es heranziehen will. Dabei steht dem…
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