Titel: Zur Vergütung von Strom aus einer KWK-Anlage bei Vertragsfortsetzung nach dem 31.12.1999
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 06.07.2005
Aktenzeichen: VII ZR 152/02
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
KWK-G
Dokumentennummer:
06000657
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2006, Seite 12
Zur Vergütung von Strom aus einer KWK-Anlage bei Vertragsfortsetzung nach dem 31.12.1999
- Urteil des BGH vom 6.7.2005 - VIII ZR 152/04 -
- Ein vor dem 1. Januar 2000 geschlossener Liefervertrag nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG besteht im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 KWKG auch dann noch, wenn er nach diesem Stichtag übergangslos durch einen neuen Vertrag mit im Wesentlichen unverändertem Inhalt ersetzt und damit über den 31. Dezember 1999 hinaus fortgesetzt worden ist (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 74/04, zur Veröffentlichung bestimmt)1.
- Der Anspruch des Netzbetreibers auf Belastungsausgleich nach § 5 Abs. 1 KWKG ist weder…