Titel: Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht schenkungssteuerpflichtig
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 01.12.2004
Aktenzeichen: II R 46/02
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Steuerrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
05001033
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2005, Seite 281
Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht schenkungssteuerpflichtig
- Urteil des BFH vom 1.12. 2004 - II R 46/02 -
- Unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung sind regelmäßig keine freigebigen Zuwendungen i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.
- Nur wenn die übertragende juristische Person des öffentlichen Rechts den Rahmen ihrer Aufgaben eindeutig überschreitet, kommt eine freigebige Zuwendung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Betracht.
- Ein Anspruch des begünstigten Verwaltungsträgers auf eine unentgeltliche Vermögensübertragung ist nicht erforderlich, um die Freigebigkeit der Zuwendung auszuschließen.…