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Titel: Preismissbrauchskontrolle im Energiesektor: Festlegung der Missbrauchsgrenze durch die Kartellbehörde
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 28.06.2005
Aktenzeichen: KVR 17/04
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 05001026 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2005, Seite 271

Preismissbrauchskontrolle im Energiesektor: Festlegung der Missbrauchsgrenze durch die Kartellbehörde

- Missbrauchsvorwurf wegen nach § 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 GWB überhöhter Netznutzungsentgelte -

- Beschluss des BGH (Kartellsenat) vom 28. 6. 2005 - KVR 17/04 -

  1. Im Rahmen der Preismissbrauchskontrolle darf die Kartellbehörde eine Missbrauchsgrenze festlegen, die sämtliche oberhalb dieser Grenze liegenden Preisgestaltungen erfasst. Das gilt gleichermaßen für eine befristete Anordnung wie für eine unbefristete Verfügung, welche eine dynamische oder eine statische Obergrenze bestimmt.
  2. Bei der Feststellung des wettbewerbsanalogen Preises für Netznutzungsentgelte darf die…
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