Titel: Zur Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Sperrkassierern eines Energieversorgungsunternehmens
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.05.2005
Aktenzeichen: VI R 16/04
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Lohnsteuerrecht
Dokumentennummer:
05001023
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2005, Seite 262
Zur Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Sperrkassierern eines Energieversorgungsunternehmens
- Urteil des BFH vom 11.5.2005 - VI R 16/04 -
Sucht der Arbeitnehmer den Betrieb seines Arbeitgebers mit einer gewissen Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder auf, um von dort aus seine berufliche Tätigkeit an ständig wechselnden auswärtigen Tätigkeitsstätten anzutreten, so kann er Mehraufwendungen für Verpflegung nicht für die Dauer der Abwesenheit von seiner Wohnung, sondern erst ab Beginn seiner Auswärtstätigkeit außerhalb des Betriebes steuerlich geltend machen.
Sachverhalt:
Die Kläger und Revisionskläger (Kl.) wurden im Streitjahr (2000) als Eheleute zur…