Titel: Werbungskostenabzug bei Fahrten eines Busfahrers zu den Busdepots
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.05.2005
Aktenzeichen: VI R 15/04
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Lohnsteuerrecht
Dokumentennummer:
05001022
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2005, Seite 261
Werbungskostenabzug bei Fahrten eines Busfahrers zu den Busdepots
- Urteil des BFH vom 11.5.2005 - VI R 15/04 -
Die Fahrten eines Linienbusfahrers zwischen seiner Wohnung und unterschiedlichen Busdepots, an denen er das zu führende Fahrzeug in wechselndem Turnus zu übernehmen hat und die er mit einer gewissen Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder aufsucht, sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Sachverhalt:
Die Kläger und Revisionskläger (Kl.) werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kl. ist bei den Stadtwerken in F auf wechselnden Linien als Busfahrer beschäftigt. Das jeweils zu führende Fahrzeug…