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Titel: Rückstellungen für den künftigen Abbruch von Windenergieanlagen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Rheinland-Pfalz (in Neustadt an der Weinstadt)
Datum: 01.01.2005
Aktenzeichen: 6 K 1075/01
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Energie(wirtschafts)recht, Handelsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 05001011 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2005, Seite 236

Rückstellungen für den künftigen Abbruch von Windenergieanlagen

- Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 1.1.2005 - 6 K 1075/01 -

Ist in den Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung für eine Windenergieanlage ausdrücklich eine Beseitigungspflicht nach Einstellung der Stromerzeugung enthalten, so liegt eine hinreichende Konkretisierung der öffentlichrechtlichen Verpflichtung im Sinne der BFH-Rechtsprechung vor, wenn von einer zeitnahen Kenntnis der Aufsichtsbehörde von der Einstellung der Stromerzeugung und von der Durchsetzung der Beseitigungspflicht auszugehen ist.

Sachverhalt:

Strittig sind Berechtigung und Höhe einer…

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