Titel: Rückstellungen für den künftigen Abbruch von Windenergieanlagen
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz (in Neustadt an der Weinstadt)
Datum: 01.01.2005
Aktenzeichen: 6 K 1075/01
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Einkommensteuer/SolZ,
Energie(wirtschafts)recht,
Handelsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
05001011
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2005, Seite 236
Rückstellungen für den künftigen Abbruch von Windenergieanlagen
- Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 1.1.2005 - 6 K 1075/01 -
Ist in den Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung für eine Windenergieanlage ausdrücklich eine Beseitigungspflicht nach Einstellung der Stromerzeugung enthalten, so liegt eine hinreichende Konkretisierung der öffentlichrechtlichen Verpflichtung im Sinne der BFH-Rechtsprechung vor, wenn von einer zeitnahen Kenntnis der Aufsichtsbehörde von der Einstellung der Stromerzeugung und von der Durchsetzung der Beseitigungspflicht auszugehen ist.
Sachverhalt:
Strittig sind Berechtigung und Höhe einer…