Titel: Auslegung des Begriffs »Betrieb« im Investitionszulagengesetz; Betriebliche Investitionszulage für Windenergieanlagen
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 22.04.2005
Aktenzeichen: IV C 8 - InvZ 1271-11/05
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Gewerbesteuer,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
05001010
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2005, Seite 235
Auslegung des Begriffs »Betrieb« im Investitionszulagengesetz; Betriebliche Investitionszulage für Windenergieanlagen
- Schreiben des BMF vom 22.4.2005 - IV C 8 - InvZ 1271 - 11/05 -
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Auslegung des Begriffs Betrieb im Investitionszulagengesetz Folgendes (BMF-Schreiben vom 28.6.2001, BStBl. I 2001 S. 379, Tz. 40):
Grundsätzlich sind die im Investitionszulagengesetz verwendeten Begriffe, die dem Einkommensteuerrecht entnommen worden sind, nach den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen. Dies gilt allerdings nicht, soweit sich aus dem Investitionszulagengesetz, seinem Zweck und…