Titel: Anwendungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG – Bildung von Rücklagen bei Regiebetrieben
Behörde / Gericht:
Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 08.09.2005
Aktenzeichen: S 2252 - 102 St 31/32 M
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
05001006
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2005, Seite 232
Anwendungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG – Bildung von Rücklagen bei Regiebetrieben
- Schreiben des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 8.9.2005 - ESt-Kartei München - S 2252 - 102 St 31/32M -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird zu den nachfolgenden Anwendungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG, die durch das BMF-Schreiben vom 11. September 2002, BStBl I S. 9351 aufgeworfen wurden, wie folgt Stellung genommen:
1. Rücklagenbildung bei Regiebetrieben
Wegen der Zulässigkeit der Rücklagenbildung wird auf das BMF-Schreiben vom 8. August 2005 (BStBl I S. 831)2 verwiesen, in…