Titel: Wer zahlt die Kosten für die Verstärkung einer Stichleitung für den Anschluss eines EEG-Einspeisers?
Datum: 01.08.2005
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
05000987
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2005, Seite 180
Wer zahlt die Kosten für die Verstärkung einer Stichleitung für den Anschluss eines EEG-Einspeisers?
Im Zuge der verstärkten Förderung erneuerbarer Energien mehren sich die Fälle, in denen Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber mit Anschlusswünschen einspeisewilliger Kunden konfrontiert werden.
Es geht dann meist um die Frage, wer die Anschlusskosten der Photovoltaik-Anlage an das Netz des Energieversorgers zu tragen hat, der Anschlussnehmer oder der Netzbetreiber.
Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 EEG trägt der Anlagenbetreiber die notwendigen Anschlusskosten und die notwendigen Kosten der Messeinrichtungen. Die Anschlusskosten sind jedoch nur bis zum technisch und…