Titel: Keine Körperschaftsteuerpflicht bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch beliehenen Unternehmer und fehlender Wettbewerbssituation
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.01.2005
Aktenzeichen: I R 63/03
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
05000993
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2005, Seite 190
Keine Körperschaftsteuerpflicht bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch beliehenen Unternehmer und fehlender Wettbewerbssituation
- Urteil des BFH vom 25. 1. 2005 - I R 63/03 -
- Die Ausübung öffentlicher Gewalt durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts umfasst Tätigkeiten, die dieser eigentümlich und vorbehalten sind. Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind; die Mitwirkung mit hoheitlichen Aufgaben betrauter (beliehener) Unternehmer steht dem nicht entgegen.
- Die Auslegung einschlägiger landesrechtlicher Vorschriften obliegt dem Finanzgericht (FG).
Sachverhalt:
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin)…