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Titel: Ausschluss des Vorsteuerabzugs für nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht abziehbare Bewirtungsaufwendungen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 23.06.2005
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7303 a 18/05
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 05000992 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2005, Seite 189

Ausschluss des Vorsteuerabzugs für nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht abziehbare Bewirtungsaufwendungen

- Schreiben des BMF vom 23.6. 2005 - IV A 5 - S 7303 a - 18/05 -

Mit Urteil vom 10.2.2005 hat der BFH entschieden, dass betrieblich veranlasste Bewirtungskosten unter den allgemeinen Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-RL zum Vorsteuerabzug berechtigen, da die Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG nicht mit Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-RL vereinbar ist. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

§ 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG ist im Vorgriff auf eine gesetzliche…

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