Titel: Änderung des KWK-G: Üblicher Preis bei Anlagen bis 2 MW und Fristverlängerung für kleine KWK-Anlagen bis einschließlich 50 kW
Datum: 01.08.2005
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
KWK-G
Dokumentennummer:
05000986
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2005, Seite 180
Änderung des KWK-G: Üblicher Preis bei Anlagen bis 2 MW und Fristverlängerung für kleine KWK-Anlagen bis einschließlich 50 kW
Im Rahmen sog. Artikelgesetze hat der Bundestag noch kurzfristig Änderungen am KWK-G verabschiedet.
Im Rahmen des Hochwasserschutzgesetzes vom 3.5.2005 (BGBl 2005 I S. 1224) wurde in Art 7 § 4 Abs. 3 S. 3 KWK-G eine Regelung zum »üblichen Preis« für die Vergütung von KWK-Strom eingefügt. Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. In der ursprünglichen Gesetzesfassung war versäumt worden, die…