Titel: Löst fehlender Verlustausgleich bei defizitären Betrieb einer Trägerkörperschaft verdeckte Gewinnausschüttung aus?
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.01.2005
Aktenzeichen: I R 8/04
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
05000908
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2005, Seite 160
Löst fehlender Verlustausgleich bei defizitären Betrieb einer Trägerkörperschaft verdeckte Gewinnausschüttung aus?
- Beschluss des BFH vom 25.1.2005 - I R 8/04 -
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Unterhalten eines strukturell dauerdefizitären Betriebs gewerblicher Art durch eine Gebietskörperschaft (hier: das Unterhalten des Bäderbetriebs einer Stadt) ohne Verlustausgleich und angemessenen Gewinnaufschlag durch die Trägerkörperschaft zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung führt.
Sachverhalt:
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Stadt, unterhielt seit 1968 und so auch in den Streitjahren 1993 und…