Titel: Keine steuerbegünstigte Stromverwendung durch Unternehmen, dessen Haupttätigkeit der Transport von Mineralöl in Rohrleitungen ist
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 30.11.2004
Aktenzeichen: VII R 41/03
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energiesteuer
Dokumentennummer:
05000977
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2005, Seite 162
Keine steuerbegünstigte Stromverwendung durch Unternehmen, dessen Haupttätigkeit der Transport von Mineralöl in Rohrleitungen ist
- Urteil des BFH vom 30.11.2004 - VII R 41/03 -
- Zur Qualifizierung eines Unternehmens als »Unternehmen des Produzierenden Gewerbes« legt § 2 Nr. 4 StromStG einen eigenständigen Unternehmensbegriff fest, der eine Berücksichtigung der Haupttätigkeit der mit diesem Unternehmen organschaftlich verbundenen Unternehmen nicht zulässt.
- Die stromsteuerrechtliche Bevorzugung von Gütertransporten im Schienenbahnverkehr gegenüber Mineralöltransporten in Rohrfernleitungen (Pipelines) verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Sachverhalt:
Die Klägerin…