Titel: Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG und Finanzierung von Eigengesellschaften
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Chemnitz
Datum: 05.01.2005
Aktenzeichen: S 2742 a - 8/5 - St 21
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
05000974
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2005, Seite 160
Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG und Finanzierung von Eigengesellschaften
- Verfügung der OFD Chemnitz vom 5.1.2005 - S 2742a - 8/5 - St 21 -
Unter die Regelung des § 8a KStG fallen auch Finanzierungen, bei denen eine Kapitalgesellschaft ein Darlehen von einer dem Anteilseigner nahe stehenden Person erhält (§ 8a Abs. 1 Satz 2 KStG). Zu klären war, ob eine nach den einschlägigen Vorschriften des Landesrechts errichtete Sparkasse oder Landesbank eine nahe stehende Person ihres Gewährsträgers ist. Dies spielt insbes. für die Fremdkapitalüberlassung einer Sparkasse oder Landesbank an andere Eigengesellschaften des betreffenden Gewährsträgers eine…