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Titel: Feststellungsklage zur Prüfung von Gaspreisanpassungen unzulässig
Behörde / Gericht: Amtsgericht Koblenz
Datum: 02.06.2005
Aktenzeichen: 141 C 403/05
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 05000972 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2005, Seite 159

Feststellungsklage zur Prüfung von Gaspreisanpassungen unzulässig

- Urteil des AG Koblenz vom 2.6.2005 - 141 C 403/05 -

Vorbemerkung der Redaktion:

Das Amtsgericht Koblenz hat die Rechtsauffassung der deutschen Gaswirtschaft zur Anpassung der Erdgaspreise, wonach Feststellungsklagen zur Prüfung von Gaspreisanpassungen unzulässig sind, bestätigt. Eine entsprechende Klage gegen eine Gaspreisanpassung wurde in allen Punkten abgewiesen.

Das Koblenzer Amtsgericht hat in diesem Zusammenhang klar gestellt, dass im vorliegenden Liefervertrag § 315 BGB zur Billigkeit der Gaspreise nicht angewendet werden kann. Die Parteien hätten aufgrund einer…

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