Titel: Billigkeitskontrolle von Netznutzungsentgelten greift nicht bei ausgehandelten Entgelten
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Karlsruhe (mit Außenstelle in Freiburg im Breisgau) (Baden-Württemberg)
Datum: 27.10.2004
Aktenzeichen: 6 U22/04
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wettbewerbs-/Kartellrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
05000971
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2005, Seite 157
Billigkeitskontrolle von Netznutzungsentgelten greift nicht bei ausgehandelten Entgelten
- Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.10.2004 - 6 U 22/04 -
- Eine richterliche Kontrolle der Billigkeit von Netznutzungsentgelten nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB setzt voraus, dass ein Netzbetreiber wie in der allgemeinen Versorgung ein einseitiges Festsetzungsrecht hat.
- Werden die Entgelte für die Netznutzung von zwei Energiehandelsgesellschaften vertraglich ausgehandelt, ist § 315 BGB nicht mehr anwendbar.
- Die in Rechtsprechung und Literatur anerkannte entsprechende Anwendung des § 315 BGB bei Tarifen für Leistungen der Daseinsvorsorge sind wegen der nicht vergleichbaren…