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Titel: Zur Festsetzung der Höhe der Vergütung für die Weitergabe von Hebedaten
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 01.02.2005
Aktenzeichen: 6 K 2009/04
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 05000957 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2005, Seite 138

Zur Festsetzung der Höhe der Vergütung für die Weitergabe von Hebedaten

- Urteil des FG Düsseldorf vom 1.2.2005 - 6 K 2099/04 -

Es liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn der Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die Ableseergebnisse der Frischwasser-Messeinrichtungen (Hebedaten) der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken (Abwassergebührenerhebung) gegen eine Vergütung in Höhe der hälftigen Personalkosten der Zählerablesung zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags von 10% und eines Gewinnaufschlags von 3% überlässt.

(Leitsatz der Redaktion)

Vorbemerkung der Redaktion:

Nachdem der BFH mit Urteil…

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