Titel: Zur Festsetzung der Höhe der Vergütung für die Weitergabe von Hebedaten
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 01.02.2005
Aktenzeichen: 6 K 2009/04
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
05000957
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2005, Seite 138
Zur Festsetzung der Höhe der Vergütung für die Weitergabe von Hebedaten
- Urteil des FG Düsseldorf vom 1.2.2005 - 6 K 2099/04 -
Es liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn der Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die Ableseergebnisse der Frischwasser-Messeinrichtungen (Hebedaten) der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken (Abwassergebührenerhebung) gegen eine Vergütung in Höhe der hälftigen Personalkosten der Zählerablesung zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags von 10% und eines Gewinnaufschlags von 3% überlässt.
(Leitsatz der Redaktion)
Vorbemerkung der Redaktion:
Nachdem der BFH mit Urteil…