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Titel: Steuersatz auf Herstellbeiträge wieder strittig
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 18.01.2005
Aktenzeichen: V R 61/03
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 05000958 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2005, Seite 141

Steuersatz auf Herstellbeiträge wieder strittig

- Beschluss des BFH vom 18.1.2005 - V R 61/03 -

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das „Legen von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse“ durch einen Zweckverband zur Trinkwasserversorgung als (steuerbare) selbständige umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung „Verschaffung der Möglichkeit zum Anschluss an das Versorgungsnetz“ oder als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung des Wassers anzusehen ist.

Vorbemerkung der Redaktion:

Soweit ersichtlich, war…

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