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Titel: Kein konkludenter Energielieferungsvertrag bei Vertrag mit Drittem
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 26.01.2005
Aktenzeichen: VIII ZR 66/04
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 05000954 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2005, Seite 133

Kein konkludenter Energielieferungsvertrag bei Vertrag mit Drittem

- Urteil des BGH vom 26.1.2005 - VIII ZR 66/04 -

  1. Ein konkludenter Abschluss eines Energielieferungsvertrags durch Entnahme des von dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Stroms kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Abnehmer einen Stromlieferungsvertrag mit einem Dritten geschlossen hat und weder weiß noch wissen muss, dass der Dritte ihn nicht mit Energie beliefert.
  2. Der zur Versorgung von Letztverbrauchern nach § 10 En- WG verpflichtete Netzbetreiber hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung des entnommenen Stroms nach seinem Allgemeinen Tarif unter dem…
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