Titel: Errichtung und Überlassung eines Sportparks als Betrieb gewerblicher Art
Behörde / Gericht:
Finanzgericht BadenWürttemberg (in Stuttgart, Außenstelle in Freiburg im Breisgau)
Datum: 23.10.2003
Aktenzeichen: 9 K 139/00
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
05000944
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2005, Seite 115
Errichtung und Überlassung eines Sportparks als Betrieb gewerblicher Art
- Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenat Stuttgart, vom 23.10.2003 - 9 K 139/00 -
Die Überlassung eines Sportparks durch eine Gemeinde an jeden Interessenten, der das hierfür auf Grund einer privatrechtlichen Benutzungsentgeltsregelung vorgesehene Entgelt zahlt, erfüllt regelmäßig die Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebes gewerblicher Art, wenn u. a. das Entgelt für die Umsätze in den einzelnen Jahren zwischen 20.000 DM und 40.000 DM liegt.
Vorbemerkung der Redaktion:
Im Hinblick auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs ist die Beurteilung der einzelnen…