Titel: Betrieb von Schwimmbädern durch gemeinnützige Vereine
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Münster
Datum: 19.11.2004
Aktenzeichen: Nr. 10/2004
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
05000941
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2005, Seite 111
Betrieb von Schwimmbädern durch gemeinnützige Vereine
- Verfügung der OFD Münster - Kurzinformation Körperschaftsteuer Nr. 10/2004 vom 19.11.2004 -
Städte und Gemeinden gehen aus Kostengründen vermehrt dazu über, ihre Schwimmbäder Dritten, z.B. Sportvereinen, zu überlassen.
Durch den Betrieb eines öffentlichen Schwimmbads werden grundsätzlich gemeinnützige Zwecke - öffentliche Gesundheitspflege und Sport - gefördert. Dies gilt unabhängig davon, ob das Schwimmbad von einem Verein oder von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Betrieb gewerblicher Art unterhalten wird.
Die verschiedenen Tätigkeiten eines…