Titel: Zur Berechnung des Gaspreises bei vereinbarter Preisanpassungsklausel unter Einbeziehung der Ökosteuer
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)
Datum: 23.06.2003
Aktenzeichen: 3 U 17/03
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energiesteuer,
Gesellschaftsrecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
05000906
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2005, seite 79
Zur Berechnung des Gaspreises bei vereinbarter Preisanpassungsklausel unter Einbeziehung der Ökosteuer
- Urteil des OLG Rostock vom 23.6.2003 - 3 U 17/03 -
Sachverhalt:
Die Klägerin fordert von der Beklagten Rückzahlung ihrer Ansicht nach überzahlten Gaspreisrechnungen für die Zeit vom 4. Quartal 1999 bis zum 1. Quartal 2001.
Die Klägerin, ein Wärmeversorgungsunternehmen, bezieht zur Wärmeherstellung Erdgas von der Beklagten. Dem liegt der zwischen den Parteien am 15.8./29.8.1997 geschlossene Sondervertrag über die Lieferung von Erdgas für Großabnehmer zu Grunde. In § 15 des Vertrages ist die Laufzeit geregelt. Es besteht Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von einem…