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Titel: Rückstellung für die Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen – Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Münster
Datum: 21.01.2005
Aktenzeichen: Nr. 5/2005
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 05000912 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2005, Seite 87

Rückstellung für die Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen – Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG

- Verfügung der OFD Münster vom 21.1.2005 - Nr. 5/2005 -

Der BFH hat mit Urteil vom 19.8.2002 VIII R 30/01 (BStBl. II 2003 S. 131 = DB 2002 S. 2563) entschieden, dass für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von bereits entstandenen Geschäftsunterlagen, zu der das Unternehmen nach § 257 HGB und § 147 AO verpflichtet ist, sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich zwingend eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist.

Eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist nicht abzuzinsen. Dies gilt auch im zeitlichen Anwendungsbereich…

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