Titel: Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerliches Entgelt - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gewinnlosigkeit
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Köln
Datum: 23.06.2004
Aktenzeichen: 13 K 403/02
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
05000918
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2005, Seite 88
Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerliches Entgelt - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gewinnlosigkeit
- Urteil des FG Köln, 13. Senat, vom 23.6.2004 - 13 K 403/02 -
(Urteil ist nicht rechtskräftig; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, AZ des BFH: V B 194/04)
- Kostendeckungszuschüsse, die eine Gesellschaft von Ihrem Gesellschafter in Bezug auf die Wahrnehmung der Rechte auf Nutzung und Betreibung einer Immobilie des Gesellschafters erhält, sind umsatzsteuerpflichtiger Aufwendungsersatz.
- Beruht die Gewinnlosigkeit einer Gesellschaft darauf, dass sie ausschließlich zur Befriedigung der Interessen ihres einzigen Gesellschafters (einer Körperschaft des öffentlichen Rechts) und…