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Titel: Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerliches Entgelt - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gewinnlosigkeit
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 23.06.2004
Aktenzeichen: 13 K 403/02
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 05000918 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2005, Seite 88

Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerliches Entgelt - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gewinnlosigkeit

- Urteil des FG Köln, 13. Senat, vom 23.6.2004 - 13 K 403/02 -

(Urteil ist nicht rechtskräftig; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, AZ des BFH: V B 194/04)

  1. Kostendeckungszuschüsse, die eine Gesellschaft von Ihrem Gesellschafter in Bezug auf die Wahrnehmung der Rechte auf Nutzung und Betreibung einer Immobilie des Gesellschafters erhält, sind umsatzsteuerpflichtiger Aufwendungsersatz.
  2. Beruht die Gewinnlosigkeit einer Gesellschaft darauf, dass sie ausschließlich zur Befriedigung der Interessen ihres einzigen Gesellschafters (einer Körperschaft des öffentlichen Rechts) und…
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