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Titel: Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts ist verfassungsgemäß
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.08.2004
Aktenzeichen: VII R 23/03
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Stromsteuer
Dokumentennummer: 05000897 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2005, Seite 68

Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts ist verfassungsgemäß

- Urteil des BFH vom 24.8.2004 - VII R 23/03 -

  1. Die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes in § 2 Nr. 3 StromStG ist eine vom Gesetzgeber vorgenommene Typisierung, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist. Sie verstößt insbesondere nicht gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG angelegte Rechtsstaatsprinzip.
  2. Eine GmbH, deren Tätigkeitsschwerpunkt im Mischen und Verpacken von Kaffee-Extrakten liegt, ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i. S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer…
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