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Titel: Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung von Strommasten umsatzsteuerfrei
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.11.2004
Aktenzeichen: V R 30/04
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 05000900 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2005, Seite 71

Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung von Strommasten umsatzsteuerfrei

- Urteil des BFH vom 11.11.2004 - V R 30/04 -

  1. Bei der Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung von Strommasten für eine Überlandleitung, der Einräumung des Rechts zur Überspannung der Grundstücke und der Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur dinglichen Sicherung dieser Rechte handelt es sich um eine einheitliche sonstige Leistung, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zwar steuerbar, aber gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei ist.
  2. Die Ausgleichszahlung für beim Bau einer Überlandleitung entstehende Flurschäden durch deren Betreiber an…
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