Titel: Überführung von Wirtschaftsgütern von einem Betrieb gewerblicher Art in den Hoheitsbereich oder in einen anderen Betrieb gewerblicher Art derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Magdeburg
Datum: 28.12.2004
Aktenzeichen: S 2706 - 52 - St 216
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Überführung von Wirtschaftsgütern von einem Betrieb gewerblicher Art in den Hoheitsbereich oder in einen anderen Betrieb gewerblicher Art derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts
- Verfügung der OFD Magdeburg vom 28.12.2004 - S 2706 - 52 - St 216 -
Mit Urteil vom 24.4.2002 (BStBl. II 2003 S. 412 = Versorgungswirtschaft 2002 S. 257) hat der BFH entschieden, dass die Überführung von Wirtschaftsgütern, die Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art sind, in den Hoheitsbereich der Trägerkörperschaft ohne entsprechende Gegenleistung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu beurteilen sind. Das Urteil ist in einschlägigen Fällen anzuwenden. An der bisherigen Verwaltungsauffassung, nach der ein solcher Vorgang als Entnahme zu beurteilen ist,…