Titel: Löschungsanspruch, wenn Leitungsrecht nicht mehr realisiert werden kann
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 15.07.2004
Aktenzeichen: 4 U 55/04
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
05000893
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2005, Seite 64
Löschungsanspruch, wenn Leitungsrecht nicht mehr realisiert werden kann
- Urteil des OLG Celle vom 15. Juli 2004 - 4 U 55/04 -
- Die für ein Stromversorgungsunternehmen bestellte Grunddienstbarkeit für eine Überlandfernleitung hat ihren Zweck endgültig verloren, wenn entsprechend der Anordnung im öffentlichrechtlichen Raumordnungsverfahren die Leitung in andere Flächen verlegt und die Leitung nebst Masten im bisherigen Verlauf beseitigt sind. Der Grundeigentümer hat dann Anspruch auf Bewilligung der Löschung der Grunddienstbarkeit.
- Der Grundeigentümer kann grundsätzlich die Entfernung der funktionslos gewordenen Leitung nebst allen…