Titel: Die Abwasser- und Abfallentsorgungstätigkeit ist spätestens seit Anfang der 90er-Jahre gemäß ständiger steuerrechtlicher Rechtsprechung »gewerbliche« und nicht mehr »hoheitliche« Tätigkeit
Autor:
WP/StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Ing. (agrar) Hans-Jürgen Saucke
Datum: 01.02.2005
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
Abwasserrecht,
Entsorgungsrecht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
05001021
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2005, S. 29
Die Abwasser- und Abfallentsorgungstätigkeit ist spätestens seit Anfang der 90er-Jahre gemäß ständiger steuerrechtlicher Rechtsprechung »gewerbliche« und nicht mehr »hoheitliche« Tätigkeit
Wirtschaftlicher Wettbewerb auf dem Entsorgungsmarkt in Deutschland hätte bereits zur Steuerpflicht der »hoheitlichen Aufgabe« der Entsorgungstätigkeit führen müssen
- von Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kfm. Dipl.-Ing. (agrar) Hans-Jürgen Saucke, Bremen* -
1. Einleitung
Die Frage der steuerlichen Einordnung der Entsorgungstätigkeit ist nach wie vor eine grundsätzliche und wiederum erneut hochaktuelle Frage, ob die Entsorgungstätigkeit eine »hoheitliche« oder eben doch eine »gewerbliche« Tätigkeit steuerlich darstellt,** die zur Steuerpflicht führt.
Die Beantwortung…