Titel: Innehaben der Zweitwohnung trotz bestehendem Vermittlungsvertrag mit Eigennutzungsausschluss
Datum: 09.11.2022
Aktenzeichen: 4 B 29/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083515
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 01/2023, Seite 46
Innehaben der Zweitwohnung trotz bestehendem Vermittlungsvertrag mit Eigennutzungsausschluss
– VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2022 – 4 B 29/22 –
Leitsatz der Redaktion:
Eine Zweitwohnung bleibt nur dann steuerfrei, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird. Besteht ein Vermittlungsvertrag mit Eigennutzungsausschluss darf die Wohnung durch den Wohnungsinhaber nur zum Zwecke von Reparaturen, Umbauten, etc. genutzt werden.
Die Antragsteller wenden sich gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung nach Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für die Zeit von Juni 2018 bis 2021 und der Vorauszahlung für 2022.
Am 05.04.2018…