Titel: Rechtsschutz gegen die Angabe der hebeberechtigten Gemeinde im Gewerbesteuermessbescheid
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.05.2023
Aktenzeichen: IV R 3/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083541
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2023, Seite 133
Rechtsschutz gegen die Angabe der hebeberechtigten Gemeinde im Gewerbesteuermessbescheid
– BFH, Urteil vom 11.05.2023 – IV R 3/19 –
Leitsätze des Gerichts:
- Mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags wird zwar u. a. über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO), nicht aber über die Frage der Steuerberechtigung (Hebeberechtigung). Das gilt im Grundsatz selbst dann, wenn in einem Gewerbesteuermessbescheid eine Gemeinde namentlich als hebeberechtigt bezeichnet wird.
- Der Steuerpflichtige ist dadurch nicht rechtsschutzlos gestellt. Die Verwaltungsgerichte haben im Verfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid die…