Titel: Berücksichtigung eines Löschwasseranteils in der Gebührenkalkulation
Behörde / Gericht:
VG Wiesbaden
Datum: 08.12.2022
Aktenzeichen: 1 K 1126/18.WI
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083529
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 3/2023, Seite 93
Berücksichtigung eines Löschwasseranteils in der Gebührenkalkulation
– VG Wiesbaden, Urteil vom 08.12.2022 – 1 K 1126/18.WI –
Leitsatz der Redaktion:
In der Gebührenkalkulation Frischwasser ist ein Löschwasseranteil zu berücksichtigen. Der VGH Hessen geht davon aus, dass i.d.R. ein Anteil von 3 % an den Gesamtkosten angemessen ist (VGH Hessen, Urteil vom 08.04.2014; Beschluss vom 18.04.2016 – 5 C 2174/13.N, juris, Rz. 41).
Die Kläger sind Eigentümer eines Grundstucks im Gebiet des Beklagten. Mit Grundbesitzabgabenbescheid vom 10.01.2017 wurde u.a. die Frischwassergebühr für das Jahr 2016 i.H.v. 661,00 €, die Kanalgebühr für das Jahr…