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Titel: Befliegung eines Wohngrundstücks mit einem unbemannten Fluggerät (Drohne) zur Datenerhebung
Behörde / Gericht: VG München
Datum: 22.11.2023
Aktenzeichen: M 7 E 23.5047
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24082909 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 4/2024, Seite 88

Befliegung eines Wohngrundstücks mit einem unbemannten Fluggerät (Drohne) zur Datenerhebung

– VG München, Beschluss vom 22.11.2023 – M 7 E 23.5047 –

Leitsatz der Redaktion:

Die Befliegung eines Wohngrundstücks mit einem unbemannten Fluggerät (Drohne) zur Ermittlung der aktuellen Flächen und der anschließenden Berechnung der Abwasserbeiträge kann gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verstoßen.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Unterlassung der Befliegung seines Wohngrundstücks mit einem unbemannten Fluggerät (Drohne), der dabei erfolgenden…

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