Titel: Befliegung eines Wohngrundstücks mit einem unbemannten Fluggerät (Drohne) zur Datenerhebung
Behörde / Gericht:
VG München
Datum: 22.11.2023
Aktenzeichen: M 7 E 23.5047
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24082909
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 4/2024, Seite 88
Befliegung eines Wohngrundstücks mit einem unbemannten Fluggerät (Drohne) zur Datenerhebung
– VG München, Beschluss vom 22.11.2023 – M 7 E 23.5047 –
Leitsatz der Redaktion:
Die Befliegung eines Wohngrundstücks mit einem unbemannten Fluggerät (Drohne) zur Ermittlung der aktuellen Flächen und der anschließenden Berechnung der Abwasserbeiträge kann gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verstoßen.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Unterlassung der Befliegung seines Wohngrundstücks mit einem unbemannten Fluggerät (Drohne), der dabei erfolgenden…