Titel: Inanspruchnahme der Abwassereinrichtung durch die Ableitung von Niederschlagswasser in Straßenabläufe
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 18.12.2022
Aktenzeichen: 9 A 28/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083514
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 01/2023, Seite 45
Inanspruchnahme der Abwassereinrichtung durch die Ableitung von Niederschlagswasser in Straßenabläufe
– OVG Münster, Beschluss vom 08.12.2022 – 9 A 28/21 –
Leitsatz der Redaktion:
Eine Gebührenpflicht besteht nur bei Inanspruchnahme der öffentlichen Abwassereinrichtung (§ 4 Abs. 2 KAG NRW). Die eine Gebührenpflicht auslösende Inanspruchnahme der Abwasseranlage kann auch vorliegen, wenn der Gebührenpflichtige sein Grundstück von Niederschlagswasser in der Form befreit, dass er es unter Ausnutzung geographischer Gegebenheiten über befestige Flächen auf dem Grundstück, den Bürgersteig und/oder die Straße letztlich in die öffentliche Abwasseranlage gelangen lässt. Dies…